Garantie


Wir bieten unseren Patienten:

    Festsitzender Zahnersatz (Kronen, Brücken) - 5 Jahre Garantie
    Teilprothesen 3 Jahre Garantie
    Totalprothesen 1 Jahr Garantie
    Ästetische Füllungen 1 Jahr Garantie

Die Garantieleistung wird vermindert oder aufgehoben:

    bei einer mangelnden, vernachlässigten Mundhygiene
    wenn die ärztlichen Anweisungen nicht eingehalten werden
    wenn der Zahnhalteapparat abbaut
    wenn der Zahnhalteapparat abbaut
    bei einer unbehandelten Kiefergelenk-Dysfunktion
    bei größerer Gewichtsverlust oder Zunahme von kurzer Zeit
    bei einer Allgemeinerkrankung, mit ungünstiger Auswirkungen aufs Kauorgan (Z.b. Diabetes, Epilepsie, Osteoporose, Zustand nach Strahlen- oder Zystestatische Therapie)

Für das Provisorium übernehmen wir keine Garantieleistungen!