Garantie
Wir bieten unseren Patienten:
Festsitzender Zahnersatz (Kronen, Brücken) - 5 Jahre Garantie
Teilprothesen 3 Jahre Garantie
Totalprothesen 1 Jahr Garantie
Ästetische Füllungen 1 Jahr Garantie
Die Garantieleistung wird vermindert oder aufgehoben:
bei einer mangelnden, vernachlässigten Mundhygiene
wenn die ärztlichen Anweisungen nicht eingehalten werden
wenn der Zahnhalteapparat abbaut
wenn der Zahnhalteapparat abbaut
bei einer unbehandelten Kiefergelenk-Dysfunktion
bei größerer Gewichtsverlust oder Zunahme von kurzer Zeit
bei einer Allgemeinerkrankung, mit ungünstiger Auswirkungen aufs Kauorgan (Z.b. Diabetes, Epilepsie, Osteoporose, Zustand nach Strahlen- oder Zystestatische Therapie)
Für das Provisorium übernehmen wir keine Garantieleistungen!